Zulassungsbedingungen
Zulassungsbedingungen
Zulassung auch ohne Abitur
Mehr Informationen zur Zulassung ohne Abitur, erhalten Sie in der PDF-Datei.
Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist der Nachweis
- der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife, der Fachhochschulreife oder eine durch Rechtsvorschrift als gleichwertig anerkannten Zugangsberechtigung für einen Bachelor Studiengang
und zusätzlich - einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem
Gesundheitsberuf
Anerkannt werden Berufsausbildungen zur/zum
- Gesundheits- und Krankenpflegerin/Krankenschwester bzw. Krankenpfleger,
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/Kinderkrankenschwester bzw. Kinderkrankenpfleger,
- AltenpflegerIn, (mit staatlicher Prüfung nach dem Altenpflegegesetz in der Fassung vom 25. August 2003; 3- jährige Ausbildung),
- Hebamme bzw. Entbindungspfleger,
- PhysiotherapeutIn/KrankengymnastIn,
- ErgotherapeutIn,
- LogopädIn,
- eine im Freistaat Bayern abgeschlossene Berufsausbildung als AltenpflegerIn oder HeilerziehungspflegerIn,
- NotfallsanitäterInnen gemäß NotSanG vom 22.05.2013,
- eine gleichwertige dreijährige abgeschlossene Berufsausbildung im Gesundheitswesen (z.B. medizinische Fachangestellte, Kaufmann im Gesundheitswesen, etc.),
- oder eine gleichwertige außerhalb der Bundesrepublik Deutschland dreijährige abgeschlossene Berufsausbildung.
Online-Bewerbung
Die Bewerbung zum Studium ist jeweils in der Zeit vom 2.Mai bis Mitte Juli online möglich.